Hinweise zur Entsorgung von Batterien

Hinweise zur Entsorgung von Batterien:

Gemäß § 12 Verordnung über die Rücknah­me und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumu­latoren (BattVO) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658) weist der Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe ge­brauchter Batterien gesetzlich ver­pflich­tet ist.

Bat­te­rien können nach Gebrauch beim Ver­­käu­fer oder in dessen unmittelbarer Nä­he unent­gelt­lich zu­rück­gegeben werden. Werden Batterien an den Verkäufer übersandt, ist das Paket ausreichend zu fran­kieren. Das nachfolgen­de Symbol bedeutet, dass es sich um schwer­metall­hal­tige, schad­stoff­hal­tige Batterien handelt, die nicht mit dem einfachen Haus- oder Ge­werbeabfall entsorgt werden dürfen. Unter dem Symbol befind­liche Ab­kürzungen be­deu­ten: „Cd“ (Cadmium), „Li“ (Lithium) / „Li-Ion“ (Lithium-Ionen), „Ni“ (Nickel), „Mh“ (Metall­hydrid), „Pb“ (Blei), „Zi“ (Zink) und „Hg“ (Quecksilber).

Von uns erhaltene Batterien bzw. getauschte Akkus können Sie nach Gebrauch bei uns ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden:

maxileben - Firma jutbiz Ltd.
Wolfratshausener Straße 53a
82054 Sauerlach


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